Antwort auf die Frage Was ist eine Vertragserfuellungsbuergschaft ?
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Vertragserfüllungsbürgschaft – was ist das?

Der Begriff der Vertragserfüllungsbürgschaft ist einer von vielen Fachtermini, mit denen ich als Berufseinsteiger quasi überhaupt nichts anfangen konnte. Klar, im Studium kam das Thema sicher vor und auch die Frage „Was ist eine Vertragserfüllungsbürgschaft?“ habe ich bestimmt mal für eine Prüfung gewusst, trotzdem bedurfte die Einordnung einer erneuten Recherche.

Die Vertragserfüllungsbürgschaft nach VOB

Die rechtliche Grundlage für eine Vertragserfüllungsbürgschaft ist §17 VOB/B.

Im Bauwesen dauert die Umsetzung von Werkverträgen meist mehrere Monate oder sogar Jahre. In derartig langen Zeiträumen können sich bei den Vertragsparteien – Auftraggeber und / oder Auftragnehmer – die wirtschaftlichen Verhältnisse ändern.

Finanzielle Engpässe, die viele beispielsweise während der Corona-Pandemie durchlebt haben, bis hin zur Insolvenz einer der Vertragsparteien können den Vertragspartner ebenfalls in Schieflage bringen:

  • Versprochene Zahlungen des Auftraggebers bleiben aus.
  • Der Auftragnehmer kann mangels Geld oder aufgrund einer Insolvenz nicht mehr weiterbauen, hat aber bereits Zahlungen empfangen.

Bei Vorauszahlungen vom Auftragsgeber an den Auftragnehmer vor der Ausführung der Leistung stellt der Auftragnehmer meist eine Vorauszahlungsbürgschaft nach VOB für den Auftraggeber aus.

Was ist eine Vertragserfuellungsbuergschaft?
Eine Absicherung der Vertragspartner gegen eine finanzielle Notsituation oder Insolvenz des anderen Vertragspartners ist die Antwort auf die Frage: Was ist eine Vertragserfüllungsbürgschaft?

Bestandteil des Bauvertrages

Die Vertragserfüllungsbürgschaft sichert den Auftraggeber vor einer Insolvenz des Auftragnehmers in der Ausführungsphase ab – oder umgekehrt. Außerdem geht diese in die Gewährleistungsphase über. Sie kombiniert also einer Ausführungsbürgschaft und eine Gewährleistungsbürgschaft.

Die Höhe der Vertragserfüllungsbürgschaft wird im Bauvertrag individuell geregelt. Im Baubereich wird häufig eine Bürgschaft in Höhe von 10% der Auftragssumme verlangt.

Abweichende Regelungen sind möglich, sollten aber stets auf rechtliche Konformität geprüft werden. Bis 31.12.2002 war eine Regelung als Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) möglich, was aber seit 01.01.2003 nicht mehr zulässig ist.

Nach der Abnahme der Bauleistung wird die Vertragserfüllungsbürgschaft üblicherweise von einer Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 5% abgelöst

Zusätzliche Versicherung bei Mängeln und Nichterfüllung von Leistungen

Neben den beschrieben Fällen der finanziellen Notlage oder Insolvent greift die Bürgschaft in drei weiteren Fällen:

  1. Wenn Mängel vor der Abnahme erkannt werden, kann der Auftraggeber über die Bürgschaft Mängelansprüche geltend machen. Achtung: Mit der Abnahme enden die Bürgschaften beider Seiten.
  2. Wenn der Auftragnehmer die Arbeiten nicht zum vereinbarten Termin fertiggestellt, kann der Auftraggeber ebenfalls Ansprüche geltend machen. Das setzt aber ein Verschulden des Auftragsnehmers voraus, welches der Auftraggeber nachweisen muss.
  3. Zuletzt kann auch die Nichterfüllung einzelner Leistungen ein Fall der Vertragserfüllungsbürgschaft werden. Hierfür müsste der Auftragnehmer aber erst angemessene Fristen zur Nacherfüllung verstreichen lassen.
Vertragserfüllungsbürgschaft - was ist das?
Neben der Insolvenz von einem der Vertragspartner sicher die Vertragserfüllungsbürgschaft auch noch drei andere typische Fälle ab.

Laufzeit der Vertragserfüllungsbürgschaft

Die Laufzeit beginnt mit Erteilung des Auftrages und richtet sich nach der jeweils gültigen Verjährungsfrist. Bei einem Vertrag nach VOB beginnt die Frist nach Übergabe bzw. Abnahme.

Im Regelfall, also wenn keine anderweitige Verjährungsfrist vereinbart ist, gilt diese für 4 Jahre (Bauwerke). Im Falle eines BGB-Vertrages beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistung 5 Jahre.

Avalkredit und Kautionsversicherung

Vertragserfüllungsbürgschaften werden von Banken als Avalkredit gewährt oder von einem Versicherer als Kautionsversicherung.

Bei einem Avalkredit: stellt das Kreditinstitut keinen Geldbetrag zur Verfügung, sondern bestätigt nur die Bereitschaft für die Verbindlichkeiten des Vertragspartners gegenüber einem Dritten einzustehen.

Bei der Kautionsversicherung erbringt eine Versicherung eine Sicherheitsleistung für eine Eventualverbindlichkeit. Der Unterschied zu einem Kreditinstitut (zum Beispiel einer Bank) besteht in der unterschiedlichen Rechtsform zwischen dem Bürgschaftsgläubiger und der Versicherung.

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