Die Vorauszahlungsbürgschaft nach VOB
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Die Vorauszahlungsbürgschaft nach VOB

Die Vorauszahlungsbürgschaft nach VOB ist der zweite Teil zum Thema Bürgschaften. Die Vertragserfüllungsbürgschaft nach VOB habe ich in einem vorherigen Artikel beschrieben. Die Vorauszahlungsbürgschaft ist eine zweite wesentliche Art der Bürgschaft, von denen die wenigsten Berufseinsteiger etwas gehört haben.

Was ist eine Vorauszahlungsbürgschaft oder Anzahlungsbürgschaft?

Ein anderer Begriff, der synonym verwendet wird, ist „Anzahlungsbürgschaft“. Dieser Begriff beschreibt das Wesen dieser Art der Bürgschaft nach meinem Empfinden etwas eindeutiger.

Vorauszahlungsbürgschaften werden von Auftragsnehmern ausgestellt und sind eine Sicherheit für den Auftraggeber / Kunden. Diese werden verwendet um eine Vorauszahlung des Kunden bzw. Auftragsgebers abzusichern, wenn die Vorauszahlungen durch den Auftraggeber bereits vor Ausführung der Bauleistungen vorgenommen wird.

Eine Vorauszahlungsbürgschaft wird vom Auftragnehmer ausgestellt und sichert den Auftraggeber (den Kunden) bei einer Vorauszahlung vor Erbringung der Leistung ab.

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Das Risiko wird dabei entweder von einem Kreditinstitut oder einem Versicherungsunternehmen getragen, das für den Auftragnehmer bürgt.

Bei Bauaufträgen auf Grundlage der VOB ist bei Vorauszahlungen nach den Regelungen im § 16 Abs. 2 VOB, Teil B zu verfahren.

So funktioniert eine Vorauszahlungsbürgschaft nach VOB am Beispiel

Entsprechend dem Hauptthema der Website – Wasserwirtschaft – hier ein Beispiel für eine Anzahlungsbürgschaft aus meinem Fachgebiet.

Der Auftragsgeber (AG), ein Wasserversorger, lässt eine große Wasserfassung mit 30 Brunnen bauen. Auf jedem Brunnen befindet sich eine Brunnenstube, welche ausgerüstet werden muss. Die Ausrüstung soll in Edelstahl erfolgen. Den Auftrag hat eine regionalen, mittelständischer Metallbaubetrieb bekommen – im Weiteren der Auftragnehmer (AN). Das Auftragsvolumen von sagen wir 1 Mio. Euro ist für den AN eine ausgesprochen große Auftragssumme.

Aufgrund der begrenzten Kapazitäten des AN muss dieser umgehend mit der Fertigung beginnen und mit großen Summen für das Material in Vorleistung gehen. Aus diesem Grund verlangt der AN eine Vorauszahlung.

Die Vorauszahlungsbürgschaft nach VOB
Die Vorauszahlungsbürgschaft nach VOB (oder Anzahlungsbürgschaft) schützt den Auftraggeber bei Vorauszahlungen an den Auftragnehmer.

Für den AG gibt es an dieser Stelle allerdings einige Risiken. Die Auftragssumme ist für den AN vergleichsweise hoch. Was geschieht der Vorauszahlung, wenn der AN nicht das gewünschte Produkt liefert? Oder wenn er sich mit dem Auftrag gar übernommen hat und in die Insolvenz rutscht?

Damit die Vorauszahlung in solch einem Fall für den AG nicht zum finanziellen Verlust wird, fordert er die Absicherung seiner Vorauszahlung. Der AN kommt diesem Wunsch mit einer sogenannten Vorauszahlungsbürgschaft (oder Anzahlungsbürgschaft) nach.

Die Anzahlungsbürgschaft stellt sicher, dass der AG seine Vorauszahlung zurückerstattet bekommt, wenn der Auftrag vom AN nicht oder nur unzureichend erfüllt wird.

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